Naturschutzgebiete im Aargau

     
 
Grundsätzlich befinden sich alle Schutz­ge­biete im gemeinsamen Besitz von Pro Natura (Schweiz) und der Sektion Pro Natura Aargau.
Da Pro Natura schweizweit viele Natur­schutz­gebiete geschaffen hat und laufend neue hinzu­kommen, musste wegen den be­schränk­ten finanziellen Mittel eine Strategie ge­schaffen werden.
Bei Pro Natura intern wird nun zwischen Schutz­gebieten hoher Bedeutung, welche weiterhin durch den Zentralverband finanziell unter­stützt werden und den anderen unter­schieden. Für diese Gebiete mit geringerer Bedeutung muss die Sektion allein auf­kommen. Je nach Wert des Lebens­raumes und den darauf vor­kom­menden Arten betei­ligen sich auch der Bund und der Kanton an den Kosten für Unter­schutz­stel­lung, Ge­staltungs­massnahmen und Unterhalt.

  • Bisher hat Pro Natura Aargau 83 Schutz­gebie­te geschaffen (zusammenhängende Grundstücke oder nahe beisammen, in der gleichen Landschaftskammer).
  • 134,9 Hektaren (ha) Schutzgebiete sind im Eigentum von Pro Natura Aargau, weitere 14,8 ha sind vertraglich gesichert, total 1'497'000 m² Schutzgebietsfläche.
  • Das erste Reservat wurde 1956 erworben, der Aare-Altarm Machme in Klingnau (5,05 ha). Das neuste Gebiet ist die Wynenmatte in Menziken, es ist 2001 durch Tausch ge­schützt und 2004 gestaltet und erweitert worden (1,51 ha).
  • Das grösste Reservat der Pro Natura im Aargau ist der lichte Föhrenwald Nätten­berg in Effingen/Bözen mit 5,93 ha, das kleinste ist mit 0,25 ha eine Riedwiese mit Hecke im Sundel in Wittnau.
  • In 48 Gemeinden des Aargaus gibt es
    Schutz­gebiete von Pro Natura, am meisten Fläche in Densbüren im Jura (13,57 ha), dann folgen Eggen­wil (9,77 ha) und Stetten an der Reuss (7.45 ha).
  • Betreut werden auch zwei ausserkantonale Gebiete: In Wikon LU ein Wald direkt an der Grenze zum Aargau und in Kienberg SO, dort ist Pro Natura Aargau sogar zusam­men mit Pro Natura Solothurn Eigen­tümerin der alten Gipsgrube (7.14 ha).
  • Über 70 % der Reservate von Pro Natura Aar­gau sind von kantonaler oder nationaler Bedeutung.
  Zwei Typen von Naturschutzgebieten
Ganz grob lassen sich Schutzgebiete in die zwei folgenden Kategorien unterteilen. In der Praxis gibt es je nach Zielsetzung und Ge­wichtung verschiedene Übergangsformen.

Wildnisgebiete:
Elemente der Naturlandschaft, welche bei uns nicht mehr existiert. Die Natur wird sich selber überlassen, die eigenen Prozesse und Entwicklungen laufen nicht kontrolliert ab. Dabei wird grundsätzlich nicht oder nur in Ausnahmefällen eingegriffen. Im Gebiet des Kantons Aargau sind dies natürliche Lebens­räume wie Naturwälder, Auengebiete, Hoch­moore oder Felsköpfe mit Blockhalden. Neue Wildnisgebiete können mit der Unter­schutz­stellung einer geeigneten Fläche geschaffen werden. Mit allfälligen Initial­massnahmen wie das Entfernen der Ufer­ver­bauung oder das Fällen standort­frem­der Baumarten erhält die ursprüng­liche Natur schneller die Möglic­hkeit zur Entfaltung. Dieser soge­nannte Prozess­schutz hat beispiels­weise in folgenden Ge­bieten Priorität :
  • Foort, Eggenwil
    Reuss-Auenwald mit Seitengerinnen
  • Machme, Klingnau
    Aare-Altlauf
  • Althau, Wohlen
    Schwarzerlenbruchwald
Lebensräume der trad. Kulturlandschaft:
Diese naturnahen und artenreichen Le­bens­räume sind durch vers­chiedene Be­wirt­schaftungs­formen des Menschen ent­standen. Sie können nur mit einer regel­mässigen Nutzung oder Pflege erhalten werden, dazu gehört die Mahd, das Fällen von Bäumen oder das Beweiden. Dadurch ent­standen Mager­wiesen, Ried­flächen, Hecken, Bruch­stein­mauern, Hochstamm-Obstgärten und ge­buchtete Waldränder. Die Inten­sivierung und Mecha­nisierung der Land­wirtschaft führte dazu, dass diese Lebens­räume durch direkte Zerstörung selten wurden oder die be­ste­henden durch Aufgabe der Bewirt­schaftung verbuschten und verwal­deten. Wichtig ist, dass wieder Nutzungs­formen gefunden wer­den, um eine extensive Bewirt­schaftung weiterzuführen. In folgenden Gebieten soll durch eine ge­eignete Bewirt­schaftung die ehemals klein­räumige, reich strukturierte Kultur­landschaft erhalten werden.
       
  © Pro Natura Aargau 2009